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Status: Needs Review

Vorstehender Kaufvertrag wird hiermit,
soweit er den Rechten gemäs, in allen seinen
Punkten und Clauseln gerichtsherrschaftswegen
confirmirt, auch in die §6 desselben reser-
virten Hypotheken gewilliget; jedoch den
landesherrschaftlichen Regalien, den gerichtsherr-
schaftlichen Gerichtsamen und sonst Jeder-
mann an seinen erweislichen älteren und
besseren Rechten unschädlich, und ist hierüber
von mir, dem gegenwärtigen Besitzer des
Rittergutes Halbendorf mit Carlsberg diese
Confirmationsurkunde
ausgestellt und vollzogen worden.
Dresden, am 7ten März 1846
[Stefan?] Schmitt
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Fünf Thaler Lohngeld.

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sfe1518

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