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zinsung, jedoch zu Michae-
lis dieses Jahres zahlbar
und
b., 25 [?], -- --, an seine jüngste Tochter
Anna Wolf, ebenfalls ohne
Verzinsung, jedoch Ostern
1847 zahlbar.
§4.,
Von den hiernach noch übrig bleibenden Kauf-
geldern der 18[?], -- --, macht sich Käufer ver-
bindlich, an Verkäufern, seinen Vater, vom
11ten Januar 1848 an alljährlich Drei Thaler
zu bezahlen. Sollte Verkäufer vor völliger
Bezahlung dieser Termingelder versterben,
so soll Verkäufers Ehefrau Agnese Wolf
den Rest der Zahlung erhalten, für den Fall
aber, daß beide Eltern früher verstürben,
soll Käufer die [??]zahlung erlassen bleiben.
§5.,
Verkäufer reserviret sich für sich und seine
Ehefrau auf Lebenszeit
1., freie Herberge in der verkauften
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