MD00928

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§15

SCHLUSSBEMERKINGEN.

Nach dem so eben Gesaften sollte man glauben, alle Kunstrichter würden in ihren Urtheilen über diesen Künstler übereinstummend
sein, dies ist jedoch keineswegs der Fall: viele, die ihm Vollendung in dem Technischen seines Instrumentes zugestehen,
suchen ihm dabei den Lorbeer in dem zu entziehen oder wenigstens streitig zu machen, was eigentlich den grossen
Künstler macht und ihn als solchen adelt, weil sei behaupten: er verstehe nicht, die dem jedesmaligen Ganzen zum Grunde liegende
poetische Idee, das eigenthümliche Lebensbild in voller Wahrheit und jugendlicher Frische kräftig hervortreten zu lassen;
selten oder nie gelänge es ihm, uns die erhabenen, schönen Gefühle vorzuführen, uns bis zur Region des Heiligen zu erheben
und die höchsten Ideale anzuregen, die in der geweihten Brust des reinen Menschen ruhen; anstatt die Technick als Mittelzum
Zwecke zu gebrauchen, suche er vielmehr durch dieselbe allein auf seine Zuhörer u wirken, indem er Kunststücke ohne
inneren Zusammenhang auf einander häufe, die blos Erstaunen erregten, ohne dem Gemüth etwas zu sagen, weswegen man ihm
mit Recht den Namen: Tausendkünstler beilegen müsse, ohne dass er Anspruch auf den Namen eines grossen Künstlers,---
das Wort in seiner hohen Bedeutung genommen,---machen könne.

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