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Patrick McConeghy at Oct 12, 2023 05:14 PM

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Von Gottes Gnade Wir CHRISTOPH FRANZ Bischof zu
Bamberg der H: R: Reichs Fürst etc entbiethen allen, und Jeden Unseres anvertrauten Stifts Bamberg angehörig-
en pflegern, Schultheisen, Haupt- und Amtleuten, deren Verwesern, Kastnern, Verwaltern, Vögten Richtern, Burgermeistern,
Räthen, Gerichten, und Gemeinden, auch Unterthanen Insgemein, und sonsten männiglich, weßen Standes, und Würden sie seÿn mögen,
unseren gnädigsten Gruß, und fügen hiemit zu wissen, daß Wir gnädigst entschlossen haben, dem Araon Meier Juden nach Lichtenfelß
den Schutz gegen Entrichtung des gewöhnlichen Schutzgelds in Gnaden angedeihen zu lasten, solcher gestalten, daß selbiger samt Weib, und Kind-
ern, auch Ehehalten gleich anderen Juden alldorten bescheiden gehalten auch allerhand redlicher, aufrichtiger, rechtmäsiger, und zuläßiger
Mercantien, und Kaufmanns Handlungen zu gebrauchen Macht haben solle; Ist diesemnach an obbemelte Ober- und Unterbeamte,
auch jede des Hochstifts Orts Obrigkeit, und Unterthanen hiemit Unser gnädisters Befehl, daß sie besagten Araon Meier samt seinem
Weib, und Kindern zu Wasser, und zu Land für ihre Person zollfreÿ, sicher, und unbekümmert jederezeit sowohl im Kaufen, als Verkaufen
der Waaren nach Abtrag, und Entrichtung des davon schuldigen Zolls, Aufschlags, und dergleichen als Treibung ihrer ehrlichen Kommerzien
Gewerb, und Kümmerschaften ungehindert, ungekränkt, und ohne einige Aufenthaltung, oder Anfechtung paßiren, und repaßiren
laßen sollen, wie nicht weniger selbigen zu ihren liquiderlich, und geständigen, rechtmäsigen Schulden auf gebührendes Ansuchen nach
Möglichkeit billiger maßen, wir auch des heilen Reichs Abschieden gemäß ertheilten Befehlen verhelfen, und beÿ sich ereignenden Durch-
zügen, damit selbige nicht von denen Soldaten, oder Jemand anderst widerrechtlich beschweret werden, jedesmal die gebührende Amtshilfe
ertheilen, verlaßen Wir Uns zu geschehen. Zu Urkund haben Wir Unser Insiegel daran laßen hangen. Gegeben in Unserer fürstlichen
Residenzstadt Bamberg den 29ten Julius 1802.
[G?] Bischoff und Fürst zu [Bff?]

Schuzbrief
fur
Aaraon Meier nach
Lichtenfelß

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Von Gottes Gnade Wir CHRISTOPH FRANZ Bischof zu
Bamberg der H: R: Reichs Fürst etc entbiethen allen, und Jeden Unseres anvertrauten Stifts Bamberg angehörig-
en pflegern, Schultheisen, Haupt- und Amtleuten, deren Verwesern, Kastnern, Verwaltern, Vögten Richtern, Burgermeistern,
Räthen, Gerichten, und Gemeinden, auch Unterthanen Insgemein, und sonsten männiglich, weßen Standes, und Würden sie seÿn mögen,
unseren gnädigsten Gruß, und fügen hiemit zu wissen, daß Wir gnädigst entschlossen haben, dem Araon Meier Juden nach Lichtenfelß
den Schutz gegen Entrichtung des gewöhnlichen Schutzgelds in Gnaden angedeihen zu lasten, solcher gestalten, daß selbiger samt Weib, und Kind-
ern, auch Ehehalten gleich anderen Juden alldorten bescheiden gehalten auch allerhand redlicher, aufrichtiger, rechtmäsiger, und zuläßiger
Mercantien, und Kaufmanns Handlungen zu gebrauchen Macht haben solle; Ist diesemnach an obbemelte Ober- und Unterbeamte,
auch jede des Hochstifts Orts Obrigkeit, und Unterthanen hiemit Unser gnädisters Befehl, daß sie besagten Araon Meier samt seinem
Weib, und Kindern zu Wasser, und zu Land für ihre Person zollfreÿ, sicher, und unbekümmert jederezeit sowohl im Kaufen, als Verkaufen
der Waaren nach Abtrag, und Entrichtung des davon schuldigen Zolls, Aufschlags, und dergleichen als Treibung ihrer ehrlichen Kommerzien
Gewerb, und Kümmerschaften ungehindert, ungekränkt, und ohne einige Aufenthaltung, oder Anfechtung paßiren, und repaßiren
laßen sollen, wie nicht weniger selbigen zu ihren liquiderlich, und geständigen, rechtmäsigen Schulden auf gebührendes Ansuchen nach
Möglichkeit billiger maßen, wir auch des heilen Reichs Abschieden gemäß ertheilten Befehlen verhelfen, und beÿ sich ereignenden Durch-
zügen, damit selbige nicht von denen Soldaten, oder Jemand anderst widerrechtlich beschweret werden, jedesmal die gebührende Amtshilfe
ertheilen, verlaßen Wir Uns zu geschehen. Zu Urkund haben Wir Unser Insiegel daran laßen hangen. Gegeben in Unserer fürstlichen
Residenzstadt Bamberg den 29ten Julius 1802.
[G?] Bischoff und Fürst zu [Bff?]

Schuzbrief
fur
Aaraon Meier nach
Lichtenfelß